Telefonische Neuaufnahmen von 08:00 bis 13:00 Uhr:
Praxis im Hofe (0511) 373 578 46
KONTAKT

Übersicht zur
Therapie

Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind.

Ziel ist es, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.

Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung der Lebensqualität zu ermöglichen.

Weitere Informationen

Hier finden Sie die wesentlichen Informationen rund um die ergotherapeutische Behandlung auf einen Blick.

Wann kommt Ergotherapie zum Einsatz?

Ergotherapie ist ein medizinischer Bereich mit den möglichen Indikationen:

  • Erkrankungen des Stütz- und Bewegungs-Apparates, wie z.B. Störungen nach Trauma, Fehlbildungen
  • Erkrankungen des Nervensystems, wie z.B. ZNS-Erkrankungen, Entwicklungsstörungen
  • Psychische Störungen, wie z.B. Autismus, Verhaltens- und emotionale Störungen

Wie ist der Therapieablauf?

Am ersten Tag Ihrer Behandlungen schließen Sie einen Vertrag mit uns ab, mit dem Sie sich und wir uns bezüglich des Therapieverlaufes absichern können. Die wichtigsten Punkte sind hier angeführt:

Therapiedauer
Die Therapiezeit der ergotherapeutischen Behandlung kann entsprechend des Störungsbildes zwischen 30, 45 oder 60 Minuten variieren. Üblich sind 45 Minuten. In der Regel verordnen Ärzte 10 Therapieeinheiten 1-2x pro Woche pro Verordnung.
Da die einzelnen Therapien nacheinander erfolgen, ist ein pünktliches Erscheinen notwendig, da die Zeit nicht hinten angehängt werden kann.

24-Stunden-Regel
Ist es Ihnen nicht möglich, zum Beispiel wegen eines Urlaubs, die Therapie wahrzunehmen, bitte wir Sie, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Sie erhalten von mir einen festen Termin. Sollten Sie diesen unentschuldigt nicht wahrnehmen, ist es mir nicht möglich, diese Therapiestunde kurzfristig neu zu belegen. Der dadurch für uns entstandene Verdienstausfall wird Ihnen privat zu den kassenüblichen Tarifen in Rechnung gestellt. In Ausnahmefällen, wie z.B. kurzfristiger Krankheit, tritt diese Regel natürlich nicht in Kraft.

Aufsichtspflicht
Sie können gern als Elternteil während der Therapiezeit die Praxis verlassen. In diesem Fall bitten wir Sie, Ihr Kind wieder pünktlich abzuholen. Nach Beendigung der Therapieeinheit können wir, falls Sie sich verspätet sollten, keine Aufsicht für Ihr Kind gewährleisten.

Kosten und Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenkassen

Wenn Sie eine Heilmittelverordnung vom behandelnden Arzt erhalten haben, übernimmt die Krankenkasse bei Kindern die therapeutische Behandlung im vollen Umfang.

Bei Erwachsenen wird zusätzlich eine Pauschale pro Verordnung von 10,- €, sowie ein Eigenanteil von 10% in Rechnung gestellt, den wir wiederum an die Krankenkassen abtreten. Diese Zuzahlungen variieren je nach Krankenkasse, für genauere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Für Ihre Behandlungskosten stellen wir Ihnen selbstverständlich eine Rechnung und auf Wunsch auch eine Quittung aus.

Kinder zahlen keinen Eigenanteil für die Behandlung.

Private Kassen

Privat versicherte Patienten erhalten eine Rechnung, welche Sie bei Ihrer Kasse einreichen können. Unabhängig vom Erstattungsbetrag sind die geleisteten Behandlungen zu den in Rechnung gestellten Preisen an die Praxis zu leisten. Auf Wunsch erhalten Sie für Ihre Krankenkasse auch einen Kostenvoranschlag.

Wie erhält man aktuell Ergotherapie?

Ergotherapie ist ein Heilmittel, das auf Grundlage einer Ärztlichen Verordnung zum Einsatz kommt.

  • Ambulant auf Verordnung des behandelnden Arztes (Kinderärzte, HNO-Ärzte, Kinder- und Jugendpsychologen, Allgemeinärzte, Orthopäden)
  • stationär gehört Ergotherapie zum Angebot
  • in pädagogische Einrichtungen institutionsintern eingestellt

Wo erhält man derzeit Ergotherapie?

  • In ergotherapeutischen Praxen
  • In Frühfördereinrichtungen
  • In Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ)
  • In Reha-, Kinderkliniken / Neonatologie
  • In Kindergärten und Schulen (derzeit fast ausschließlich in Fördereinrichtungen)
  • In Kinderhospizen / Palliativstationen
  • In kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken

Weitere Tätigkeitsfelder

  • Pädagogische Regeleinrichtungen (Inklusion)
  • Prävention
  • Ergotherapie im sozialen Umfeld
  • Gemeindenahe Ergotherapie